Information zur Sturmwarnung für den 09. Februar 2020

Folgende Information des Boßelobmanns im Zusammenhang mit der angekündigten Sturm- und Unwetterwarnung: 

Es wird seitens Kreisverband VIII Esens keine generelle Spielabsage ausgesprochen. 

Gemäß der gültigen Wettkampfbestimmungen hat der 1. Vorsitzende des gastgebenden Vereins oder eine benannte verantwortliche Person festzustellen, ob ein reibungsloser und sicherer Wettkampf durchgeführt werden kann. 

Laut Bestimmungen sind "Wind und Regen" kein Absagegrund. Es wird aber darauf hingewiesen, dass falls der angekündigte Orkan aufkommen sollte, es sich hierbei nicht um nur "Wind" handelt. Jeder Vereinsvorsitzende bzw. die benannte verantwortliche Person kann im Zweifelsfall die Entscheidung treffen, dass auf der Wurfstrecke aus Sicherheitsgründen nicht geworfen wird. 

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